Erfassung der Berechnungsregeln für Zusatzurlaub - Dienstbefreiung Nacht
Je nach Anzahl geleisteter Nachtstunden und dem Verhältnis des geleisteten Schichtdiensts zum Tagesdienst haben Beamte u.U. Anspruch auf DBN-Tage (Zusatzurlaub, Schichturlaub).
Im linken Bereich der Maske sieht man (tabellarisch) alle Kriterien zur Ermittlung des Anspruchs auf DBN-Tage. Zum Erfassen bzw. Ändern der Datensätze benutzen Sie die Maske im rechten Bereich.
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Feld |
Beschreibung |
Verwendung |
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Nr |
Wird automatisch richtig vorbelegt, kann aber im Rahmen der Eindeutigkeitsregeln manuell geändert werden. |
Eindeutige Identifizierung der Einträge |
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Kategorie |
A/B für:
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Abrechnung:
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Nachtstunden |
Grenze an erreichten Nachtstunden, die erreicht werden müssen, um den eingetragenen Anspruch an Zusatzurlaub zu erhalten |
Abrechnung:
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Arbeitstage |
Anzahl geleisteter Arbeitstage pro Jahr |
In Kombination mit den Nachtstunden, kann sich der Anspruch erhöhen. |
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Anspruch |
Anspruch auf Zusatzurlaub, sofern die entsprechende Anzahl an Nachtstunden erreicht wurde. |
Abrechnung:
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Änderungen dieser Daten werden für Beamte zur nächsten Monatsabrechnung wirksam. DBN-Tage für Beamte sind sofort (nach der Abrechnung) verfügbar.
Besonderheit bei der Berechnung von DBN für Teilzeitkräfte:
Die Nachtstunden werden bei der Ermittlung von Zusatzurlaubsanspruch mit dem Umfang verrechnet (NaStd * 100 / Umfang %) und somit proportional erhöht.
Zusatzurlaubsanspruch für Wechselschichtdienst
Ein Beamter erhält abhängig vom Lebensalter zusätzliche Tage Zusatzurlaub, sofern er Wechselschichtdienst leistet und gemäß der Eintragung im Personalstamm das entsprechende Lebensalter erreicht hat.
Bitte achten Sie auf Besonderheiten in Ihren behördenspezifischen Anlagen.