Um den Zusatzurlaub für Schicht-/Wechselschichtdienst zu ermitteln muss GisboTimer Angaben darüber haben, ob die Mitarbeitende ständig/nicht ständig Schicht- oder Wechselschichtdienst leisten. In der Personalstammmaske (siehe Abb.), Register “LBV” kann man bei "Schichtarbeit‘ die erforderlichen Angaben machen.
Die Monatsabrechnung stuft den Mitarbeitenden aufgrund dieser Informationen für den aktuellen Monat ein. Um den Anspruch zu ermitteln prüft sie die Einstufungen der zurückliegenden 12 Monate. Monat die in die Anspruchsermittlung einbezogen wurden, gelten als verbraucht.
Die Einstufung des Mitarbeitenden wird in der Maske “Abrechnung/Schichtdiensteinstufung” für Zusatzurlaub dargestellt.
Notwendige Einstellungen:
Eintragung im Personalstamm/LBV/Schichtarbeit für jeden Mitarbeitenden, der nicht ständig Schichtdienst leistet. Ohne diese Eintragung greift die Voreinstellung “ständiger Schichtdienst”.
Überprüfung der Schichtdiensteinstufung für Zusatzurlaub (siehe Abb.) der letzten Monate. Monate in der Vergangenheit, für die noch kein Tag gewährt wurde, also für weiteren Zusatzurlaubsanspruch zur Verfügung stehen, müssen hier mit der entsprechenden Schichtart hinterlegt werden.