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Besondere Sollzeiten

Erfassung aller Tage, die eine besondere Sollarbeitszeit haben (Bsp.: Rosenmontagsregelung)

Hier müssen Tage definiert werden, für die anstaltsweit eine andere Sollarbeitszeit gelten soll. Das Programm wird ohne Berücksichtigung der für den Bediensteten hinterlegten allgemeinen, altersbedingten oder persönlichen Sollarbeitszeit, die besondere Sollarbeitszeit an diesem Tag zugrunde legen, wenn die hier definierte besondere Sollzeit höher ist als die Sollzeit an einem normalen Tag.

Ein neuer Eintrag in diesem Formular wird beim nächsten Start des Dienstplans berücksichtigt.


Besondere Sollzeiten.png
Abb. 1: Grundeinstellungen: Besondere Sollzeiten

Feld

Beschreibung

Besonderheit

Bezeichnung

Benennung des besonderen Tages. Sie können eine vorgegebenen Bezeichnung nutzen oder auch individuell eine neue erstellen.

Wenn Sie im Feld “Bezeichnung” einen Tag aus der Liste gewählt haben, wird das Datum dieses Tages für das aktuelle Jahr vor eingestellt. Wenn Sie eine eigene Bezeichnung erfasst haben, müssen Sie das Datum des Tages manuell eingeben.

Datum

Datum des besonderen Tages

Das Datum der Tage, die in der Liste sind, kann das Programm für jedes Jahr automatisch ermitteln, wenn bei “jährlich” ein Häkchen gesetzt wurde.

Jährlich

✅= JA

🟩= NEIN

Gilt die besondere Sollzeit nur einmal, genau zum eingegebenen Datum, dann sollten Sie das Feld leer lassen. Soll es aber ein jährlich wiederkehrender Tag sein, müssen Sie ein Häkchen setzen.

Für bewegliche Tage aus der Liste kann das Programm das Datum für jedes Jahr berechnen. Bei selbst definierten Tagen nimmt das Programm immer das eingegebene Datum (Tag/Monat) für jedes weitere Jahr.

Soll-Stunden

Besondere Soll-Arbeitsstunden am ausgewählten Tag

Berücksichtigung in Dienstplan, Statistik, Stundenabrechnung

= Feiertag

Info, ob der Tag als Feiertag zu werten ist

Durch das Setzen dieses Häkchens wird der Tag als Feiertag interpretiert. Demzufolge werden die notwendigen Feiertagszuschläge generiert und die Statistiken korrekt ermittelt.

Beispiel 1

Eine Teilzeitkraft hat montags eine Sollarbeitszeit von 3 Stunden.

Für den Rosenmontag wurde eine besondere Sollarbeitszeit von 4 Stunden festgelegt. Das hat für die Teilzeitkraft keine Auswirkung, da Ihre normale Sollarbeitszeit geringer ist als diese besondere Sollzeit.

Beispiel 2

Eine Vollzeitkraft hat montags eine Sollarbeitszeit von 8 Stunden.

Für den Rosenmontag wurde eine besondere Sollarbeitszeit von 4 Stunden festgelegt. Die Sollarbeitszeit der Vollzeitkraft beträgt demnach nur 4 Stunden an diesem Tag.


Urlaub an Tagen mit besonderer Sollzeit

Urlaub wird an besonderen Tagen unabhängig von der Sollzeit, voll berechnet.

Beispiel 1

Eine Person hat einen Tag à 8 Stunden Urlaub. An diesem Tag gilt eine Sollarbeitszeit von 0 Stunden.

Ganzer Tag Urlaub gültig (8 Stunden)


Wenn die eingegebenen Urlaubsstunden < Sollstunden, wird der abzubuchende Urlaubstag anteilig zur Sollzeit berechnet.

Beispiel 2

Eine Person hat einen Tag à 8 Stunden Urlaub. An diesem Tag gilt eine Sollarbeitszeit von 4 Stunden.

Der Urlaub wird anteilig der Sollstunden gültig, also 4 Stunden sind gültig.