Sind die Stunden nicht älter als ein Jahr, erscheint eine Warnung. Sie können die Stunden trotzdem auszahlen.
Es dürfen nur Stunden ausgezahlt werden, die auch in dem gleichen Monat vorhanden sind.
Ausnahme
Auszahlungen für Monate, die vor dem persönlichen Anfangsbestand liegen, können auch dann vorgenommen werden, wenn in diesen Monaten keine Stunden vorhanden sind.
Die auszuzahlenden Stunden werden gerundet.
Die Summe der Stunden der Anfangsbestände (“AB”) muss mindestens die Summe der Auszahlungsstunden betragen.
Vorteil: Bei Auszahlungen auf alte Stundenbestände müssen die Gesamtsummen nicht auf die entsprechenden Monate aufgeteilt werden.
Mindestens 5 Stunden als 1. Abrechnungsanfangsüberstundenbestand
Ausgezahlte Stunden < 480 Std./Jahr