Ruf-/Bereitschaftsstunden werden bei Beamten (Bereitschaftsstunden auch bei Beschäftigten) nur anteilig gutgeschrieben. Der Anteilsfaktor wird in den Grundeinstellungen - Programmparameter erfasst.
Die Abrechnung schreibt den verminderten Anteil der Ruf-/Bereitschaftsstunden gut.
Mehrarbeitsstunden die durch Rufbereitschaft entstanden sind, dürfen nicht ausgezahlt werden. Zu diesem Zweck gibt es ein eigenes Konto mit Rufbereitschaftsstunden.
Bei dem Ausgleich von Minusstunden mit alten Mehrarbeitsstunden werden Rufbereitschaftsstunden immer vor den restlichen Mehrarbeitsstunden verrechnet.
Bei Beschäftigten bleiben Rufbereitschaftsstunden bei der Stundenermittlung unberücksichtigt. Sie werden unvermindert an die Besoldungsstelle übertragen, diese reduziert die Stunden.