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Zeitzuschlag für Mehrarbeitsstunden bei Freizeitausgleich (Angestellte)

Dabei wird für jede Überstunde (Stunden die nach der Monatsabrechnung das Monatssoll übersteigen), wenn sie durch Freizeit ausgeglichen wurde und in Abhängigkeit der Ausschlussfrist (siehe Programmparameter) automatisch einen Zeitzuschlag an das LBV übermittelt.

Besondere Zeitzuschläge wegen Sonntagsarbeit usw. können manuell über die LBV-Korrekturmaske erfasst werden.