Berechnung des Urlaubsanspruchs für jeweils ein Kalenderjahr:
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Urlaubsanspruch Vollzeitkraft aus Programmparameter lesen
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Abweichung von 5-Tage-Woche
Weicht die Verteilung der Arbeitstage pro Woche von der 5-Tage-Woche ab, so ist der Jahresurlaubsanspruch
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A) zu reduzieren, um 1/260 für jeden Tag im Kalenderjahr, der aufgrund der veränderten Verteilung der Arbeitstage entfällt
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B) zu erhöhen, um 1/260 für jeden Arbeitstag der aufgrund der veränderten Verteilung zusätzlich geleistet werden muss
Die entfallenden bzw. mehr zu leistenden Arbeitstagen sind aus dem Kalender konkret zu berechnen.
Für die Festlegung der Urlaubstage ist der Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zunächst noch nicht relevant.
Beispiel 1a
Eine 45-jährige Beamtin arbeitet in der 4-Tage Woche in 2008. Sie hat jeweils freitags frei.
30,00 Tage
abzüglich 30 Urlaubstage x 48 entfallende Freitage = 5,54 Tage
260 --------------------
24,46 Tage
Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage
Gilt die 4-Tage-Woche nicht für den gesamten Jahreszeitraum, so ist trotzdem jeweils der gesamte Jahreszeitraum zu berechnen:
Beispiel 1b
Die oben genannte Beamtin arbeitet lediglich von Januar bis September in der 4-Tage-Woche.
30,00 Tage
abzüglich 30 Urlaubstage x 37 entfallende Freitage = 4,27 Tage
260 --------------------
25,73 Tage
Urlaubsanspruch beträgt 25 Tage;
Ändert sich die Verteilung der Arbeitstage im laufenden Jahr, muss der Jahreszeitraum erneut komplett betrachtet und neu berechnet werden.
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Sonstige Regeln:
Falls der Urlaubsanspruch den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch unterschreitet, der Mitarbeiter jedoch länger als 6 Monate beschäftigt war, gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch.
Beurlaubungszeiträume wirken sich auch auf die Urlaubsanspruchsermittlung aus. Für jeden vollen Monat Beurlaubung wird der Jahresurlaubsanspruch um ein 12tel gekürzt.